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Büchereiausweis und Ausleihe

Büchereiausweis

Wenn Sie Medien ausleihen möchten, benötigen Sie einen Büchereiausweis. Diesen erhalten Sie in der Stadtbücherei, indem Sie einfach ein Anmeldeformular ausfüllen und sich durch einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung ausweisen. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklären Sie, dass Sie mit den Regelungen der Satzung der Stadtbücherei Steinheim einverstanden sind.

Ausleihfristen

Bücher, Hörbücher und Gesellschaftsspiele können über einen Zeitraum von 4 Wochen ausgeliehen werden. Die Leihfrist bei Hörspielen, Zeitschriften und Tonies beträgt 2 Wochen. DVDs sind für eine Woche ausleihbar. Bei Büchern, Hörbüchern und Hörspielen kann die jeweilige Leihfrist einmal verlängert werden.

Sollte ein gewünschtes Medium von einem anderen Büchereinutzer entliehen sein, können Sie es online vormerken. Sobald es wieder in der Bücherei eingetroffen ist, benachrichtigen wir Sie per E-Mail oder auf Wunsch auch telefonisch. Falls Sie Fragen zu Vormerkungen haben, können Sie sich gern in der Bücherei oder telefonisch an das Büchereiteam wenden.

Ausleihgebühren

Die Ausleihgebühren sind in einer Entgeltordnung (Anlage zu § 8 Absatz 1 der Büchereisatzung) geregelt. Diese sieht bei Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Asylbewerberleistungen eine Reduzierung der Gebühren um 50% vor.

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